EnWG-Novelle 2025?
Das Solarspitzen-Gesetz- Das musst du jetzt als Besitzer einer Photovoltaik-Anlage wissen
Die EnWG-Novelle 2025 wurde notwendig, weil sich das deutsche Energiesystem stark verändert – insbesondere durch den schnellen Zubau von Photovoltaik-Anlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen. Allein in 2024 wurden 16,2 Gigawatt PV-Leistung installiert, damit steigt der Anteil am Strommix auf etwa 15 Prozent. Das bisherige Energierecht war nicht ausreichend auf diese neuen Herausforderungen vorbereitet.
Mit dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle 2025 – auch bekannt als Solarspitzengesetz – am 25. Februar 2025 hat die Bundesregierung entscheidende Weichen für den Ausbau und die Integration von Photovoltaikanlagen gestellt. Ziel ist es, den steigenden Anteil erneuerbarer Energien-insbesondere von Photovoltaik-besser in das bestehende Stromnetz zu integrieren und die Netzstabilität (Vermeidung von Netzüberlastungen) sicherzustellen.
Wer von seiner Photovoltaik-Anlage das Maximum rausholen möchte, kommt in Zukunft an einer intelligenten Steuerung und einem Batteriespeicher nicht vorbei, zumal innerhalb der neuen Regelung diese Systeme sich gewinnbringender darstellen.
Einspeisebegrenzung auf 60 % für neue PV-Anlagen
Einspeisevergütung entfällt bei negativen Börsenpreisen
Direktvermarktung von Strom aus PV-Anlagen bis 100 kWp
EnWG Novelle 2025-Solarspitzengesetz
Solarspitzengesetz: Das Wesentliche für PV-Betreiber
Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent für neue PV-Anlagen
Einspeisevergütung: Anpassung bei negativen Strompreisen-Aussetzung und Ausgleich
Direktvermarktung: Batteriespeicher flexibler betreiben
Solarspitzengesetz und Bestandsanlagen
Bedeutung: Mieterstromprojekte und lokaler Solarstromverbrauch
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